nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) |
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| Unser Anliegen! Wir möchten uns Ihnen als leistungsfähiges Unternehmen auf dem Gebiet der Akten- und Dokumentenvernichtung vorstellen. |
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Wir bieten
Ihnen! Die Bereitstellung von
abschließbaren und fahrbaren Aktensicherheitsbehältern in unterschiedlichen Größen. |
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| Natürlich unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften! Wir erbringen den Nachweis, daß wir nach § 32 BDSG bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde für Datenschutz gemeldet sind und der Überwachung nach § 38 BDSG
unterliegen. |
![]() Wir und die Umwelt! Die Aktenvernichtung wird auf moderne Art und Weise durchgeführt und direkt der Rohstoffgewinnung zugeführt. |
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| Welche Vorteile bieten sich dadurch für Ihr Unternehmen? |
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